Einzelfallhilfen

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Einzelfallhilfen

Einzelfallhilfen des MSV e.V. ermöglichen Kindern und Jugendliche im gesamten Landkreis Oberhavel ihr Recht auf Bildung und Teilhabe in KiTa, Schule und Sozialraum wahrzunehmen.

Unsere Einzelfallhilfen sind „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ (§112) sowie „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§113); beides gemäß dem Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, kurz: SGB IX. Mit dem SGB IX endet das Jahrzehnte andauernde Verwiesensein auf Sozialhilfe. Teilhabe und Selbstbestimmung sind die zentralen Begriffe des SGB IX.

Einzelfallhilfen sind Ausdruck von Normalisierung, Integration, Teilhabe und Inklusion.

Der Märkische Sozialverein e.V. entwickelt gemeinsam mit den unmittelbar Beteiligten sein Konzept der Begleitung, um eine erfolgreiche Teilhabe der Kinder an Bildung und sozialen Lernen zu ermöglichen. Die Kernbereiche von Bildung (Lehrplanung) und Erziehung (Didaktik) obliegen den jeweiligen Institutionen; für uns stehen Neutralität und wertfreies Arbeiten im Mittelpunkt; wir sind ganz für die Kinder da.

Hier einige interessante Links, über die wir zZ diskutieren:

Zu Autismus-Spektrum-Störungen:

  1. Autismus_Info_160907 vereinfacht
  2. Autismus Deutschland eV, Leitlinien zur inklusiven Beschulung
  3. Warum gibt es immer mehr Autismus-Diagnosen_230223 Neue Studie aus den USA_tagesschau.de

Zur Persönlichen Zukunftsplanung und Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung:

Wie es Marie Zilske trotz Down-Syndrom in den ersten Arbeitsmarkt schaffte: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1123183.html am 221204 um 07:17 Uhr. Zum selben Thema berichtet auch die Süddeutsche Zeitung Nr.279 in ihrer Wochenendausgabe vom 3./4. Dezember 2022 mit dem Titel „Wir sind hier“ (S.34/35). Wir sind hier. Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, Wochenende 04.12.2022

https://www.zdf.de/dokumentation/terra-xplore/weisst-du-was-ich-fuehle-100.html

pflegerische Assistenzleistungen durchführen
soziale Integration unterstützen
Kita- oder Schulbesuch ermöglichen
Motivation fördern
Konzentration stärken
Kinder und Jugendarbeit

Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.

Kontakt
Jörg Eisenberger
Sozial- und Projektmanagement, FBL Amb. HzE
Uhr

Öffnungszeiten | Sprechzeiten

Beratungsstelle Oranienburg
werktags 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nach Vereinbarung

Einzelfallhelfer des Märkischen Sozialverein e.V. unterstützen Kinder und Jugendlich in KiTa und Schule zB dann, wenn Erscheinungsweisen wie

  • Autismus-Störungs-Spektrum (ASS)
  • geistige Behinderung
  • körperliche Einschränkungen und/oder pflegerische Bedarfe oder
  • Problemverhalten etc.

den Bildungsauftrag erschweren. Einzelfallhilfen in KiTa und Schule haben Aufgaben wie zB

  • Tägliche Begleitungen nach Zielstellungen der Leistungsvereinbarung durchführen
  • mit Lehrern, Erziehern und Eltern zusammenarbeiten
  • an Teambesprechungen teilnehmen
  • Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich dokumentieren
  • Bericht an Fachbereichsleitung geben
  • an internen und externen Qualifizierungen teilnehmen.

Die Einzelfallhilfe und Schulbegleitung wird vom Märkischen Sozialverein e.V. als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Die Leistungen werden i.d.R. über das Jugendamt oder das Amt für Soziales und Integration bewilligt und finanziert.

Bevor unsere Begleitung in Schule oder KiTa erfolgen kann, begutachten beide Leistungsträger zuvor den individuelle Bedarf jedes Kindes oder Jugendlichen. Nach dem Beginn der Hilfe findet mindestens jährlich ein sogenanntes Hilfeplangespräch statt: Alle Beteiligten beraten, ob und wie die Einzelfallhilfe fortgesetzt wird.