Schuldner- und Insolvenzberatung

Beratung, Hilfe, Prävention.
Schuldner- und Insolvenzberatung

Durch Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit o.a. kann es passieren, dass Sie unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten. Bevor Sie aufgrund dieser Situation den Kopf in den Sand stecken und so alles noch schlimmer machen, kommen Sie zu uns!

Mit einem kompetenten Team aus Beratern stehen wir Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Oberhavel mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung ist kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. In vertraulicher Atmosphäre versuchen wir gemeinsam Lösungsmöglichkeiten aus der finanziellen Misere zu finden. Solche Lösungsmöglichkeiten können Stundungen, Ratenzahlungsvereinbarungen oder jede denkbare Art von Vergleichen sein. Als letzter Ausweg kommt auch immer eine Privatinsolvenz in Betracht.

Kommen Sie zu uns. Wir beraten und helfen…

Bei der Klärung Ihrer finanziellen Situation
Bei Überschuldung oder drohender Überschuldung
Bei Überblickverlust über die eigene Schuldensituation
Bei der Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Gläubigern
Bei der Sicherung von Wohnung und Energieversorgung
Beim Erstellen von Haushaltsplänen
Bei drohenden gerichtlichen Mahnverfahren
Bei drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung etc.)
Beim Ausstellen von P-Kontobescheinigungen
Bei Schaffung der Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz
Terminkalender Schuldner Beratung

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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Schuldner Unterlagen

Bringen Sie alle vorhandenen gläubigerrelevanten Unterlagen mit.

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Schuldner Glaeubigerliste

Wir erstellen eine Gläubigerliste.

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Schuldner Situation betrachten

Gemeinsam betrachten wir die Schuldensituation.

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Schuldner Loesung finden

Wir finden zusammen eine Lösung.

Kontakt
Schuldner- und Insolvenzberatung
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Öffnungszeiten | Sprechzeiten

Beratungsstelle Oranienburg
Liebigstr. 4 Oranienburg
Mo.
09.00 - 12.00 Uhr
Di.
09.00 - 12.00 Uhr
Do.
09.00 - 12.00 Uhr /
13.00 - 16.30 Uhr/ 16.30 - 18.00 Uhr/ (nur nachTerminvereinbarung)

Achtung!
Terminvereinbarung erforderlich.
Beratungsstelle Zehdenick
Di.
09.00 - 11.00 Uhr /
14.00 - 17.00 Uhr
Fr.
nur nach Vereinbarung
Beratungsstelle Fürstenberg
Do.
09.00 - 11.00 Uhr /
14.00 - 17.00 Uhr
Fr.
nur nach Vereinbarung
Außensprechstunde Liebenwalde
Jeden 1. Mittwoch im Monat von 13.00 Uhr - 16.00 Uhr geöffnet.

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung beschäftigt sich in erster Linie mit Ihrer persönlichen und finanziellen Situation. Diese wird zunächst in einem Erstgespräch erörtert. Sodann wird anhand von Ihren Unterlagen und mithilfe von Schufa und anderen Auskunfteien  eine Gläubigerliste erstellt. Diese sollte immer vollständig sein, um passgenaue Lösungen für Sie zu finden. Ziel soll sein, über kurz oder lang Ihre Überschuldungssituation in den Griff zu bekommen bzw. vollständig zu beseitigen. Das kann nur Hand in Hand mit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung passieren. Daher wird auch diese intensiv betrachtet. Es gibt verschiedene Ansätze auf Ihre persönliche finanzielle Situation zu reagieren. Manchmal reicht eine Stundungsvereinbarung mit den Gläubigern, wenn absehbar ist, dass sich Ihre finanzielle Situation alsbald entspannt. Des Weiteren sind Ratenzahlungen sowie Vergleiche mit den Gläubigern geeignete Instrumente Ihre Überschuldungssituation in geregelte Bahnen zu lenken.

Leitsätze der Schuldnerberatung:

  • Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis!
  • Lassen Sie es nie zu Miet-, Strom- und Gasschulden kommen. Es drohen Obdachlosigkeit und Versorgungssperren!
  • Öffnen Sie Gläubigerbriefe!
  • Legen Sie gegen einen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein, sollte die Forderung tatsächlich unberechtigt sein. Ansonsten droht ein auf 30 Jahre vollstreckbarer Titel!
  • Schützen Sie Ihr Konto vor Pfändungen durch Eröffnung eines P-Kontos!
  • Keine Überziehung des P-Kontos!

Insolvenzberatung

Die Schuldenberatung kann ergeben, dass aufgrund der Höhe der Schulden in Relation zum Einkommen, o.g. Instrumente nicht ausreichen, die Überschuldungssituation des Klienten zu beseitigen. Dann stellt sich die Frage, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren ein geeigneter Ausweg ist. Auf diesem Wege könnte innerhalb von 3 Jahren eine „Entschuldung“ erreicht werden. Da im Mittelpunkt des Insolvenzverfahrens die Verwertung des Vermögens des Schuldners steht, geht es in der Insolvenzberatung in erster Linie um die Abklärung der Vermögenssituation des Klienten. Anhand derer entscheidet sich, ob ein Insolvenzverfahren ratsam ist bzw. mit welchen Zielen ein Insolvenzverfahren angegangen werden soll. Des Weiteren ist entscheidend, welchen Zeitpunkt man für die Insolvenz wählt. Dabei sind insbesondere Unterhaltsverpflichtungen zu beachten. Auch der Umstand, dass eine Insolvenz eine 11jährige Sperrfrist nach sich zieht, ist bei den Erwägungen mit zu berücksichtigen. Daher ist es ratsam einen Insolvenzantrag erst zu stellen, wenn alle notwendigen vertraglichen Verpflichtungen sowie eventuelle Unterhaltsverpflichtungen über das Einkommen abgesichert sind. Wenn dann nach Abschluss der Beratungen Klient und Berater gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass das Insolvenzverfahren in dem Moment das am geeignetste Mittel ist, die Überschuldungssituation des Klienten aufzulösen, schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für ein solches. Voraussetzung ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches. In einem solchen außergerichtlichen Einigungsversuch wird in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan das pfändbare Einkommen des Schuldners angeboten. Sollten die Gläubiger diesen Plan ablehnen, steht der Weg für ein Insolvenzverfahren offen. Abschließend helfen wir dem Klienten bei der Antragstellung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei Bedarf begleiten wir den Klienten auch durch das gesamte Insolvenzverfahren.

Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die finanzielle Situation so geregelt ist, dass zukünftig keine Schulden mehr gemacht werden.

Leitsätze der Insolvenzberatung:

  • Klären Sie, bei wem Sie Unterhaltsschulden haben.
  • Genossenschaftsanteile von über 2.000 € können bei Insolvenz zum Verlust der Wohnung führen.
  • Eine Verbraucherinsolvenz zieht eine 11-jährige Sperrfrist nach sich.
  • Vermögensgegenstände (wie Auto) können gepfändet werden.
  • Bei Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten sowie Falschangaben gegenüber dem Insolvenzverwalter droht die Versagung der Restschuldbefreiung.

P-Konto Bescheinigungen

Im Falle einer Kontopfändung kann bei uns der Grundfreibetrag in Höhe von 1.252,64 € erhöht werden, wenn Unterhaltsleistungen, Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen (§ 850k Abs.2 Nr.2 ZPO) nachgewiesen werden können.

Prävention

Wir bieten Trägern oder Schulen passgenaue Präventionsveranstaltungen rund um das Thema Schuldnerberatung an. Aufbau und Ablauf der Veranstaltung erfolgt nach Absprache. Im Abstand von 2 Monaten finden Insolvenzinformationsveranstaltungen bei uns im Hause für die breite Öffentlichkeit statt.