Was ist Empathie und… ist sie lernbar? Dazu: https://www.zdf.de/dokumentation/terra-xplore/weisst-du-was-ich-fuehle-100.html
Am Dienstag, 03.06. 2025 veröffentlicht der Oranienburger Generalanzeiger auf Seite 10 den Bericht von Manja Milde „Leben mit dem unliebsamen Mitbewohner„. Sie beschreibt, wie eine Mutter die Situation meistert, seitdem Long Covid bei der Familie zu Gast gekommen ist und das Leben der Familie und besonders das Ihres 15-jährigen Sohnes Tim bestimmt. Ihre Erfahrung und ihr Rat: Nicht zögern, Rechte wahrnehmen und Hilfen beantragen!
In diesem Zusammenhang: Was ist Einzelfallhilfe und wie beantrage ich sie? Wir haben auf unserem Gesamtteam am 05.06.2025 auf das Beratungsangebot EUTB, die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung hingewiesen. Der Service bietet Betroffenen und ihren Angehörigen im Süden und Norden des Landkreis Oberhavel Ansprache und Beratung in Fragen von Behinderung und Teilhabe. Für direkte Nachfragen stehen die drei Mitarbeiterinnen in Oranienburg unter (03301) 689 69 55 oder eutb@msvev.de zur Verfügung.
Einzelfallhilfen des MSV e.V. ermöglichen Kindern und Jugendliche im gesamten Landkreis Oberhavel ihr Recht auf Bildung und Teilhabe in KiTa, Schule und Sozialraum wahrzunehmen.
Am 22.05.2025 widmet sich unser Fachbereich im Rahmen des Tages der offenen Tür des MSV e.V. den Themenfeldern Kindeswohl und Behinderung.
Tag der offenen Tür des MSV e.V., FotoDok
Kinder, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, gelten als besonders verletzlich. Hier die Dokumentation unseres Fachbeitrages:
Behinderung ist keine Charaktereigenschaft_JE
Unsere Einzelfallhilfen sind „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ (§112) sowie „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§113); beides gemäß dem Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ des SGB IX. In Einzelvereinbarung leisten wir Einzelfallhilfen nach §35a SGB VIII als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit oder mit drohender seelischer Behinderung. Weitere Informationen auch unter https://msvev.de/stellenanzeigen/
Mit dem SGB IX endet für Menschen mit Behinderung das Jahrzehnte andauernde Verwiesensein auf Sozialhilfe: Teilhabe und Selbstbestimmung sind zentrale Begriffe des SGB IX; an ihnen richten sich Hilfepläne und Einzelfallhilfen aus.
Teilhabe, Selbstbestimmung und Kindeswohl sind Ausdruck von Inklusion. Der Märkische Sozialverein e.V. entwickelt gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept der Begleitung, um die erfolgreiche Teilhabe von Kinder an (früher) Bildung und sozialen Lernen zu gewährleisten. Die Kernbereiche von Bildung (Lehrplanung) und Erziehung (Didaktik) obliegen den jeweiligen Institutionen. Wir sind ganz für die Kinder da.
Hier einige interessante Links, über die wir immer wieder zum Phänomen Autismus-Spektrum-Störungen diskutieren:
- Autismus_Info_160907 vereinfacht
- Autismus Deutschland eV, Leitlinien zur inklusiven Beschulung
- Warum gibt es immer mehr Autismus-Diagnosen_230223 Neue Studie aus den USA_tagesschau.de
Zur Persönlichen Zukunftsplanung und Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung: 
Wie es Marie Zilske trotz Down-Syndrom in den ersten Arbeitsmarkt schaffte: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1123183.html am 221204 um 07:17 Uhr. Zum selben Thema berichtet auch die Süddeutsche Zeitung Nr.279 in ihrer Wochenendausgabe vom 3./4. Dezember 2022 mit dem Titel „Wir sind hier“ (S.34/35). Wir sind hier. Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, Wochenende 04.12.2022
Stand 11.06.2025
Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.
Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.
Einzelfallhelfer des Märkischen Sozialverein e.V. unterstützen Kinder und Jugendliche in KiTa, Schule und Sozialraum, wenn Erscheinungsweisen den Bildungsauftrag erschweren wie
- Autismus-Störungs-Spektrum (ASS)
- geistige Behinderung
- körperliche Beeinträchtigungen und/oder pflegerische Bedarfe
- Diabetes-mellitus (Typ 1)
- Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyper)-Syndrom AD(H)S
- Fetale-Alkohol-Spektrum-Störung FASD
- Problemverhalten etc.
Unsere Assistenzleistungen beinhalten…
- in KiTa, Schule oder Sozialraum begleiten
- mit Lehrern, Erziehern und Eltern zusammenarbeiten
- an Teambesprechungen teilnehmen
- Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich dokumentieren
- Berichte an Fachbereichsleitung geben
- an internen und externen Qualifizierungen teilnehmen.
Die Einzelfallhilfe und Schulbegleitung wird vom Märkischen Sozialverein e.V. als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Die Leistungen werden i.d.R. über das Jugendamt oder das Amt für Soziales und Integration bewilligt und finanziert.