Der Märkische Sozialverein e.V. wurde vom Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus als erster Betreuungsverein im Land Brandenburg zum 01.09.1992 anerkannt. Seit dem ist der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung stetig im Landkreis Oberhavel gewachsen.
Unsere wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind die Rechtliche Betreuung sowie die Vorsorgemöglichkeiten der Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Wann werden diese Instrumente wirksam?
Jeder von uns kann plötzlich einen Unfall, eine Krankheit erleiden oder aus Altersgründen nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu besorgen. In dieser Situation ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht automatisch möglich, dass der Ehegatte oder die Kinder für eine volljährige Person vollumfänglich rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und danach handeln dürfen. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Vertretung, eines Mandats, welches über das Instrument der Rechtlichen Betreuung oder der Bevollmächtigung erteilt wird.
Mit einer Vollmacht bestimmt eine geschäftsfähige Person im Voraus, wer für sie im Falle einer Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit tätig werden darf.
Liegt keine Vollmacht vor, wird für die betroffene Person ein rechtlicher Betreuer bestellt.
Über das Ehegattenvertretungsrecht ist die Vertretung durch den Ehegatten in der Gesundheitssorge über einen Zeitraum von 6 Monate möglich.
Führen von Rechtlichen Betreuungen
Hier gilt der Vorrang einer ehrenamtlichen Betreuung, die zum Beispiel über den Ehegatten oder den Kindern geführt werden kann. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Das Verfahren zur „Rechtlichen Betreuung“ wird beim zuständigen Amtsgericht auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen eröffnet. Sie kann von Angehörigen, Nachbarn, Pflegediensten, Sozialdienst der Krankenhäuser oder vom Gesundheitsamt angeregt werden. Bei der Wahl des Betreuers berücksichtigt der Betreuungsrichter in erster Linie den Wunsch des Betroffenen. Es können Familienangehörige, Nachbarn, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder die Betreuungsbehörde mit dem Amt des Betreuers beauftragt werden. Der Betreuungsrichter entscheidet aufgrund eines ärztlichen Gutachtens und eines Sozialberichts der Betreuungsbehörde über die Notwendigkeit und den Umfang der Betreuung. Er hört die betroffene Person in der Regel persönlich an. Der Betreuer darf nur für den Aufgabenkreis bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.
Folgende Aufgabenbereiche können an den Betreuer übertragen sein:
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Versicherungsangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Sozialhilfeangelegenheiten
- Rentenangelegenheiten
- Post- und Fernmeldekontrolle.
Für einzelne Rechtshandlungen benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes, zum Beispiel bei der Kündigung eines Mietvertrages, bei der Zustimmung einer lebensbedrohlichen Operation, einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Der Betreuer ist dem Gericht zur Rechenschaft verpflichtet.
Die Vereinsbetreuer vom Märkischen Sozialverein e.V. führen rechtliche Betreuungen professionell und berufsmäßig aus.
Der Betreuer muss die Lebensumstände und Bedürfnisse des zu Betreuenden kennen, um auch entsprechend seiner Wünsche handeln , um auch zu seinem Wohle handeln zu können. Dabei ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten ganz wichtig. Der Betreuer ist für den Betreuten Vertreter mit gesetzlichem Auftrag, Manager des Betreutenalltags, Verantwortungsträger, Vertrauensperson, Kontrollierender, Vermittler und persönlicher Beistand. Er ist vor allem auch Organisator. Der Vereinsbetreuer führt keine pflegerischen Tätigkeiten aus, reinigt nicht die Wohnung, übernimmt keine Fahrdienste und leistet keine Freizeitbeschäftigung. Sein Auftrag ist es, für den Betreuten u. a. einen Pflegedienst, eine Haushalts- oder Familienhilfe zur Seite zu stellen. Der Vereinsbetreuer stellt u. a. Wohngeld-, Renten- oder Sozialhilfeanträge, veranlasst die Feststellung einer Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, kündigt Verträge, sucht einen Heimplatz und regelt den Schriftverkehr der zu betreuenden Person. Im Rahmen vieler organisatorischer Aufgaben unterhält der Betreuer Kontakte zu Ärzten, Pflegediensten, Mitarbeiter aus Ämter und Behörden, Justizangestellte, Arbeitgebern, Vermietern, Angehörigen oder andere, für den Betreuten bedeutsame Personen oder Organisationen.
Grundsätzlich will die „Rechtliche Betreuung“ den Schutz, den Beistand und die Unterstützung des zu Betreuenden erreichen. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 ist das Ziel darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung zu stärken. Es findet keine Entmündigung des Betreuten statt. Der Betreuer hat nach den Wünschen des Betreuten zu handeln. Das Leben des Betreuten ist im Rahmen des Machbaren nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Selbstbestimmung ist ein hoher Grundsatz in der Rechtlichen Betreuung. Dabei gibt der Betreuer Hilfe bei der Kompensierung bestehender Defizite hinsichtlich der rechtlichen Vertretung.
Neben der fortlaufenden Übernahme und der Führung von Betreuungen durch qualifizierte Vereinsbetreuer hat der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung noch weitere Aufgaben zu erfüllen.
Zusammenarbeit mit ehrenamtlich rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit bevollmächtigten Personen
Dazu zählt die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.
Was könnte hier die „Rechtliche Betreuung“ mit Ihnen zu tun haben? Sehr viel, denn auch Sie könnten rechtlicher Betreuer sein. Es handelt sich hier um ein verantwortliches Ehrenamt, für das andauernd Menschen gesucht werden. Wenn Sie bereits ehrenamtlicher Betreuer sind oder sich vorstellen könnten, es zu sein, sind Sie bei der Betreuungsstelle vom Märkischen Sozialverein e.V. genau richtig.
Wir führen Sie in ihre Aufgaben als rechtlicher Betreuer und auch als Bevollmächtigter ein. Denn rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte haben die gleichen Aufgaben aus dem oben genannten Aufgabenkreis zu erfüllen. Sie erfahren ausführlich, welche Tätigkeiten im einzelnen Aufgabenbereich zu vollführen sind. Wir stellen Ihnen Informationsmaterial, Formulierungshilfen für den Schriftverkehr, Checklisten für Arbeitsabläufe zur Verfügung, zum Beispiel über die notwendigen Tätigkeiten zu Beginn einer Betreuung, beim Umzug in eine neue Wohnung oder Pflegeheim oder als Vorbereitung zu einem Arztgespräch. Unsere kleine Bibliothek an Fachliteratur stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Aber auch Ihre Rechte und Pflichten als rechtlicher Betreuer sollten Sie kennen, zum Beispiel der Anspruch auf Erhalt einer Aufwandspauschale nach Ablauf eines Betreuungsjahres oder der jährliche Bericht gegenüber dem Betreuungsgericht.
Zu unseren Aufträgen gehört ebenso die Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. Es werden mehrere Schulungsveranstaltungen im Jahr vom Verein organisiert, um dem Auftrag der Fortbildung und des Erfahrungsaustauschs sehr interessierter und engagierter Ehrenamtler gerecht zu werden. Der Gesprächskreis der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer und Bevollmächtigter bietet Gelegenheit, sich gegenseitig Informationen auszutauschen, schwierige Betreuungssituationen und Probleme gemeinsam zu besprechen, die Rolle des Betreuers zu erörtern, über Zumutbarkeiten für den Betreuer nachzudenken und sich kritisch mit der Praxis ehrenamtlicher Tätigkeit im Betreuungswesen auseinander zu setzen.
Unser Ziel ist es, dass sich ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte in ihrer Verantwortung, die Sie für einen Menschen übernommen haben, nicht allein gelassen und sicherer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fühlen.
Haben Sie Interesse an einer Teilnahme der Gesprächskreise, teilen Sie uns Ihre Post- und /oder E-Mail-Anschrift mit. Wir laden Sie gerne persönlich zu unseren Treffen der Betreuer und Bevollmächtigten ein. Die Themenwahl ist vielfältig und erfolgt in Anlehnung der Aufgabenkreise.
Beratung
Unser Fachbereich steht sehr gerne allen ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich vorbei, wir suchen mit Ihnen nach Lösungen in schwierigen Konfliktsituationen. Wir unterstützen Sie u. a. bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses, des Jahresberichts oder bei der Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens gegenüber dem Betreuungsgericht. Sind Sie damit beauftragt, zum Beispiel die Genehmigung zum ständigen Hochstellen von Bettgittern gegen den Willen des Betreuten einzuholen, geben wir Ihnen auch hier wertvolle Tipps.
Neben der Beratung zur Rechtlichen Betreuung sind wir auch Ansprechpartner in Fragen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Individuelle Beratungsgespräche sind am besten nach Terminabsprache durchführbar. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bedeutung bestimmter Passagen aus Mustervordrucken zu erfragen. Was ist zum Beispiel mit einer Untervollmacht gemeint? Ist eine Betreuungsverfügung überhaupt noch nötig, wenn eine Vollmacht vorhanden ist? Was kann in einer Patientenverfügung festgeschrieben werden? Wir beantworten gern Ihre Fragen. Jedoch das Schreiben der einzelnen Verfügungen in Ihrem Namen können wir nicht übernehmen.
Unsere Beratungsstelle ist auch offen für rechtlich betreute Personen, alle interessierten Bürger sowie Netzwerkpartner.
Wir führen gerne das Gespräch mit Bürgern, die sich für die rechtliche Betreuung interessieren und eventuell eine Betreuung führen wollen.
Informationsgespräche und Informationsveranstaltungen
Neben den individuellen Beratungsgesprächen werden über den Verein auch Informationsveranstaltungen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung durchgeführt. Diese können vom Inhalt und Zeitrahmen individuell gebucht werden. Gerne können uns Selbsthilfegruppen, Seniorenverbände, Vereine oder auch andere Interessenten zu einer Informationsveranstaltung laden. Wir kommen zu Ihnen vor Ort. Die Veranstaltungen sind in der Regel kostenfrei.
In unserer Arbeit ist uns die Vernetzung mit anderen Vereinen und Verbänden wichtig. Sehr eng arbeiten wir mit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, der Selbsthilfe-, Kontakt- und Informationsstelle sowie mit der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und Angehörigen vom Märkischen Sozialverein e.V. zusammen. Entsprechend der Problemlage verweisen wir auf wichtige Netzwerkpartner, zum Beispiel bei Spiel- und Alkoholsucht, psychischen Erkrankungen, bei geistigen Behinderungen oder bei der Sterbebegleitung.
Der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung leistet keine allgemeine Rechtsberatung. Diese ist ausschließlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten.
Aber wir sind gerne Ihr Partner in Betreuungs- und Vorsorgeangelegenheiten.