Rechtliche Betreuung

Information, Beratung, Übernahme von Betreuungen.
Rechtliche Betreuung

Können volljährige Personen aufgrund Krankheit oder Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen, so benötigen sie Beistand, Schutz und Unterstützung durch einen gesetzlichen Vertreter. Die gesetzliche Vertretung ist über die Rechtliche Betreuung oder die Bevollmächtigung über eine Vorsorgevollmacht geregelt.

Bei der Rechtlichen Betreuung wird ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt und überwacht. Die Betreuung greift nicht, wenn rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter benannt ist. Bedenken Sie, dass Vorsorge keine Frage des Alters ist. Auch ein junger Mensch kann durch einen Unfall handlungs- und entscheidungsunfähig sein.

Betreuer übernehmen alle erforderlichen Tätigkeiten, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Dabei sind die Wünsche des Betreuten festzustellen und zu berücksichtigen.

Das Betreuungsrecht wurde am 01.01.1992 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und basiert auf den §§1814 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Übernahme von Betreuungen durch qualifizierte Vereinsbetreuerinnen und Vereinsbetreuer
Umsetzung der Betreuung entsprechend der übertragenen Aufgabenbereiche
Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Einführung und Information über die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers / Bevollmächtigten
Unterstützung und Begleitung
Regelmäßige Schulungsangebote und Treffen zum Erfahrungsaustausch
Beratung ehrenamtlicher Betreuer
Beratung Bevollmächtigter
Beratung interessierter Bürger
Beratung zum Betreuungsrecht
Beratung zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht
Informationsveranstaltungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuern nach §15 BtOG
Termin rechtliche Beratung

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Wir informieren Sie in geschützter Atmosphäre u.a. über die Aufgaben, Rechte und Pflichten.

Kontakt
Liane Hoffmann
Fachbereichsleiterin
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Öffnungszeiten | Sprechzeiten

Beratungsstelle Oranienburg
Liebigstr. 4
16515 Oranienburg
Dienstag von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
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16792 Zehdenick
Nach Vereinbarung
Beratungsstelle Fürstenberg
Brandenburger Str. 5
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Der Märkische Sozialverein e.V. wurde vom Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus als erster Betreuungsverein im Land Brandenburg zum 01.09.1992 anerkannt. Seit dem ist der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung stetig im Landkreis Oberhavel gewachsen.

Unsere wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind die Rechtliche Betreuung sowie die Vorsorgemöglichkeiten der Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Wann werden diese Instrumente wirksam?

Jeder von uns kann plötzlich einen Unfall, eine Krankheit erleiden oder aus Altersgründen nicht mehr in der Lage sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbstständig zu besorgen. In dieser Situation ist es in der Bundesrepublik Deutschland nicht automatisch möglich, dass der Ehegatte oder die Kinder für eine volljährige Person vollumfänglich rechtsverbindliche Entscheidungen treffen und danach handeln dürfen. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Vertretung, eines Mandats, welches über das Instrument der Rechtlichen Betreuung oder der Bevollmächtigung erteilt wird.

Mit einer Vollmacht bestimmt eine geschäftsfähige Person im Voraus, wer für sie im Falle einer Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit tätig werden darf.

Liegt keine Vollmacht vor, wird für die betroffene Person ein rechtlicher Betreuer bestellt.

Über das Ehegattenvertretungsrecht ist die Vertretung durch den Ehegatten in der Gesundheitssorge über einen Zeitraum von 6 Monate möglich.

Führen von Rechtlichen Betreuungen

Hier gilt der Vorrang einer ehrenamtlichen Betreuung, die zum Beispiel über den Ehegatten oder den Kindern geführt werden kann. Findet sich kein ehrenamtlicher Betreuer, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

Das Verfahren zur „Rechtlichen Betreuung“ wird beim zuständigen Amtsgericht auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen eröffnet. Sie kann von Angehörigen, Nachbarn, Pflegediensten, Sozialdienst der Krankenhäuser oder vom Gesundheitsamt angeregt werden. Bei der Wahl des Betreuers berücksichtigt der Betreuungsrichter in erster Linie den Wunsch des Betroffenen. Es können Familienangehörige, Nachbarn, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder die Betreuungsbehörde mit dem Amt des Betreuers beauftragt werden. Der Betreuungsrichter entscheidet aufgrund eines ärztlichen Gutachtens und eines Sozialberichts der Betreuungsbehörde über die  Notwendigkeit und den Umfang der Betreuung. Er hört die betroffene Person in der Regel persönlich an. Der Betreuer darf nur für den Aufgabenkreis bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.

Folgende Aufgabenbereiche können an den Betreuer übertragen sein:

  • Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Versicherungsangelegenheiten
  • Behördenangelegenheiten
  • Sozialhilfeangelegenheiten
  • Rentenangelegenheiten
  • Post- und Fernmeldekontrolle.

Für einzelne Rechtshandlungen benötigt der Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes, zum Beispiel bei der Kündigung eines Mietvertrages, bei der Zustimmung einer lebensbedrohlichen Operation, einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme. Der Betreuer ist dem Gericht zur Rechenschaft verpflichtet.

Die Vereinsbetreuer vom Märkischen Sozialverein e.V. führen rechtliche Betreuungen professionell und berufsmäßig aus.

Der Betreuer muss die Lebensumstände und Bedürfnisse des zu Betreuenden kennen, um auch entsprechend seiner Wünsche handeln , um auch zu seinem Wohle handeln zu können. Dabei ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten ganz wichtig. Der Betreuer ist für den Betreuten Vertreter mit gesetzlichem Auftrag, Manager des Betreutenalltags, Verantwortungsträger, Vertrauensperson, Kontrollierender, Vermittler und persönlicher Beistand. Er ist vor allem auch Organisator. Der Vereinsbetreuer führt keine pflegerischen Tätigkeiten aus, reinigt nicht die Wohnung, übernimmt keine Fahrdienste und leistet keine Freizeitbeschäftigung. Sein Auftrag ist es, für den Betreuten u. a. einen Pflegedienst, eine Haushalts- oder Familienhilfe zur Seite zu stellen. Der Vereinsbetreuer stellt u. a. Wohngeld-, Renten- oder Sozialhilfeanträge, veranlasst die Feststellung einer Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, kündigt Verträge, sucht einen Heimplatz und regelt den Schriftverkehr der zu betreuenden Person. Im Rahmen vieler organisatorischer Aufgaben unterhält der Betreuer Kontakte zu Ärzten, Pflegediensten, Mitarbeiter aus Ämter und Behörden, Justizangestellte, Arbeitgebern, Vermietern, Angehörigen oder andere, für den Betreuten bedeutsame Personen oder Organisationen.

Grundsätzlich will die „Rechtliche Betreuung“ den Schutz, den Beistand und die Unterstützung des zu Betreuenden erreichen. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 ist das Ziel darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung zu stärken. Es findet keine Entmündigung des Betreuten statt. Der Betreuer hat nach den Wünschen des Betreuten zu handeln. Das Leben des Betreuten ist im Rahmen des Machbaren nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Selbstbestimmung ist ein hoher Grundsatz in der Rechtlichen Betreuung. Dabei gibt der Betreuer Hilfe bei der Kompensierung bestehender Defizite hinsichtlich der rechtlichen Vertretung.

Neben der fortlaufenden Übernahme und der Führung von Betreuungen durch qualifizierte Vereinsbetreuer hat der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung noch weitere Aufgaben zu erfüllen.

Zusammenarbeit mit ehrenamtlich rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern und mit bevollmächtigten Personen

Dazu zählt die planmäßige Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer.

Was könnte hier die „Rechtliche Betreuung“ mit Ihnen zu tun haben? Sehr viel, denn auch Sie könnten rechtlicher Betreuer sein. Es handelt sich hier um ein verantwortliches Ehrenamt, für das andauernd Menschen gesucht werden. Wenn Sie bereits ehrenamtlicher Betreuer sind oder sich vorstellen könnten, es zu sein, sind Sie bei der Betreuungsstelle vom Märkischen Sozialverein e.V. genau richtig.

Wir führen Sie in ihre Aufgaben als rechtlicher Betreuer und auch als Bevollmächtigter ein. Denn rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte haben die gleichen Aufgaben aus dem oben genannten Aufgabenkreis zu erfüllen. Sie erfahren ausführlich, welche Tätigkeiten im einzelnen Aufgabenbereich zu vollführen sind. Wir stellen Ihnen Informationsmaterial, Formulierungshilfen für den Schriftverkehr, Checklisten für Arbeitsabläufe zur Verfügung, zum Beispiel über die notwendigen Tätigkeiten zu Beginn einer Betreuung, beim Umzug in eine neue Wohnung oder Pflegeheim oder als Vorbereitung zu einem Arztgespräch. Unsere kleine Bibliothek an Fachliteratur stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aber auch Ihre Rechte und Pflichten als rechtlicher Betreuer sollten Sie kennen, zum Beispiel der Anspruch auf Erhalt einer Aufwandspauschale nach Ablauf eines Betreuungsjahres oder der jährliche Bericht gegenüber dem Betreuungsgericht.

Zu unseren Aufträgen gehört ebenso die Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten. Es werden mehrere Schulungsveranstaltungen im Jahr vom Verein organisiert, um dem Auftrag der Fortbildung und des Erfahrungsaustauschs sehr interessierter und engagierter Ehrenamtler gerecht zu werden. Der Gesprächskreis der ehrenamtlich rechtlichen Betreuer und Bevollmächtigter bietet Gelegenheit, sich gegenseitig Informationen auszutauschen, schwierige Betreuungssituationen und Probleme gemeinsam zu besprechen, die Rolle des Betreuers zu erörtern, über Zumutbarkeiten für den Betreuer nachzudenken und sich kritisch mit der Praxis ehrenamtlicher Tätigkeit im Betreuungswesen auseinander zu setzen.

Unser Ziel ist es, dass sich ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte in ihrer Verantwortung, die Sie für einen Menschen übernommen haben, nicht allein gelassen und sicherer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben fühlen.

Haben Sie Interesse an einer Teilnahme der Gesprächskreise, teilen Sie uns Ihre Post- und /oder E-Mail-Anschrift mit. Wir laden Sie gerne persönlich zu unseren Treffen der Betreuer und Bevollmächtigten ein. Die Themenwahl ist vielfältig und erfolgt in Anlehnung der Aufgabenkreise.

Beratung

Unser Fachbereich steht sehr gerne allen ehrenamtlichen Betreuern und Bevollmächtigten zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder kommen Sie persönlich vorbei, wir suchen mit Ihnen nach Lösungen in schwierigen Konfliktsituationen. Wir unterstützen Sie u. a. bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses, des Jahresberichts oder bei der Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens gegenüber dem Betreuungsgericht. Sind Sie damit beauftragt, zum Beispiel die Genehmigung zum ständigen Hochstellen von Bettgittern gegen den Willen des Betreuten einzuholen, geben wir Ihnen auch hier wertvolle Tipps.

Neben der Beratung zur Rechtlichen Betreuung sind wir auch Ansprechpartner in Fragen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Individuelle Beratungsgespräche sind am besten nach Terminabsprache durchführbar. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Bedeutung bestimmter Passagen aus Mustervordrucken zu erfragen. Was ist zum Beispiel mit einer Untervollmacht gemeint? Ist eine Betreuungsverfügung überhaupt noch nötig, wenn eine Vollmacht vorhanden ist? Was kann in einer Patientenverfügung festgeschrieben werden? Wir beantworten gern Ihre Fragen. Jedoch das Schreiben der einzelnen Verfügungen in Ihrem Namen können wir nicht übernehmen.

Unsere Beratungsstelle ist auch offen für rechtlich betreute Personen, alle interessierten Bürger sowie Netzwerkpartner.

Wir führen gerne das Gespräch mit Bürgern, die sich für die rechtliche Betreuung interessieren und eventuell eine Betreuung führen wollen.

Informationsgespräche und Informationsveranstaltungen

Neben den individuellen Beratungsgesprächen werden über den Verein auch Informationsveranstaltungen zur Rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung durchgeführt. Diese können vom Inhalt und Zeitrahmen individuell gebucht werden. Gerne können uns Selbsthilfegruppen, Seniorenverbände, Vereine oder auch andere Interessenten zu einer Informationsveranstaltung laden. Wir kommen zu Ihnen vor Ort. Die Veranstaltungen sind in der Regel kostenfrei.

In unserer Arbeit ist uns die Vernetzung mit anderen Vereinen und Verbänden wichtig. Sehr eng arbeiten wir mit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, der Selbsthilfe-, Kontakt- und Informationsstelle sowie mit der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Demenz und Angehörigen vom Märkischen Sozialverein e.V. zusammen. Entsprechend der Problemlage verweisen wir auf wichtige Netzwerkpartner, zum Beispiel bei Spiel- und Alkoholsucht, psychischen Erkrankungen, bei geistigen Behinderungen oder bei der Sterbebegleitung.

Der Fachbereich der Rechtlichen Betreuung leistet keine allgemeine Rechtsberatung. Diese ist ausschließlich Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten.

Aber wir sind gerne Ihr Partner in Betreuungs- und Vorsorgeangelegenheiten.

Unsere Termine im Überblick

06.12.2023 | Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen | Veranstaltung zur Würdigung des Ehrenamtes öffnenschließen

Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Am 05. Dezember 2023 findet der Internationle Tag des Ehrenamtes statt.

Diesen Tag nehmen wir zum Anlass, Sie sehr herzlich zu einer kleinen Feierstunde am 06.12.2023 in den Märkischen Sozialverein e.V. einzuladen.

Gerne sagen wir Danke für Ihr Engagemant als ehrenamtliche/r rechtliche/r Betreuer*in. Freuen Sie sich auf ein frohmütiges Miteinander, nette Gespräche, Rückblicke, aber auch Ausblicke ins Jahr 2024 .

Um eine Voranmeldung wird bis zum 04.12.2023 gebeten, telefonisch unter 03301 – 689 69 20 oder per Email betreuung@msvev.de.

 

 

08.11.2023 | Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen und Bevollmächtigte | Aufbau und Umsetzung einer Patientenverfügung öffnenschließen

Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 16:00 – 18:00 Uhr

Die Schulungsveranstaltung spricht ehrenamtliche Betreuer*innen und Vorsorge-Bevollmächtigte gleichermaßen an.

Das neue Betreuungsrecht beschäftigt sich im § 1827 Bürgerliches Gesetzbuch mit der Patientenverfügung, den Behandlungswünschen und dem mutmaßichen Willen der zu betreuenden Person. Was ist der mutmaßliche Wille und wie kann er ermittelt werden? Können Kinder stellvertretend für die Eltern eine Patientenverfügung aufsetzen? Wie wird eine Patientenverfügung umgesetzt? Benötigen ehrenamtliche Betreuer*innen und bevollmächtigte Personen an dieser Stelle in ihrem Handeln die Genehmigung vom Betreuungsgericht?

Diese und weitere Fragen wird Ihnen die Referentin der Vortrages, Frau Rechtsanwältin Vandrey, gerne beantworten.

Auf Wunsch erhalten Sie zu dieser Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.

Zur Frage- und Informationsstunde sind Sie herzlich eingeladen.

Es wird um eine Voranmeldung bis zum 07.11.2023 gebeten unter der Telefonnummer 03301 – 689 69 20 oder per Email betreuung@msvev.de

26.10.2023 | Vortrag zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung | Vorsorgemöglichkeiten bei Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit öffnenschließen

Ort: Bürgersinn Glienicke e.V., Eichenallee 10, 16548 Glienicke

Uhrzeit: 15.00 – 17.00 Uhr

Alter, Krankheit, Unfall können Ihre gesamte Lebenssituation von heute auf morgen verändern. Wer würde für Sie das Nötige veranlassen und entscheiden, wenn Ihnen ein selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist?

Für volljährige Personen dürfen rechtsverbindliche Entscheidungen nur von einem gesetzlichen Vertreter getroffen werden. Dies kann ein vom Amtsgericht bestellter rechtlicher Betreuer sein. Er wird nicht bestellt, wenn rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter benannt ist.

Die Veranstaltung gibt einen Einblick in die Voraussetzungen, die Gestaltungsmöglichkeiten, zum Inhalt und zur Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Um eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 033056 – 99 79 80 oder per Email kontakt@bürgersinn-glienicke.de wird gebeten.

11.10.2023 | Vortrag zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung | Vorsorgemöglichkeiten bei Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit öffnenschließen

Ort: Märkischer Sozialverein e.V., Liebigstraße 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 17.00 – 19.00 Uhr

Alter, Krankheit, Unfall können Ihre gesamte Lebenssituation von heute auf morgen verändern. Wer würde für Sie das Nötige veranlassen und entscheiden, wenn Ihnen ein selbstständiges und eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist?

Für volljährige Personen dürfen rechtsverbindliche Entscheidungen nur von einem gesetzlichen Vertreter getroffen werden. Dies kann ein vom Amtsgericht bestellter rechtlicher Betreuer sein. Er wird nicht bestellt, wenn rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht ein Bevollmächtigter benannt ist.

Die Veranstaltung gibt einen Einblick in die Voraussetzungen, die Gestaltungsmöglichkeiten, zum Inhalt und zur Aufbewahrung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Um eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 03301 689 69 20 oder 689 69 21 oder per Email betreuung@msvev.de wird bis zum 10.10.2023 gebeten.

27.09.2023 | Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen | Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung öffnenschließen

Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Unterstützen vor Vertreten!
Dieser Grundsatz ist im neuen Betreuungsrecht festgeschrieben, § 1821 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Betreute soll selbst bestimmen dürfen und mehr Teilhabe erfahren.

Berücksichtige ich den Wunsch meines Betreuten in ausreichendem Maße? Wie kann ich meinen Betreuten bei seiner Entscheidungsfindung besser unterstützen? Tue ich dieses bereits oder treffe ich die Entscheidungen? Welche Werkzeuge gibt es?

In unserer nächsten Schulungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen am 27.09.2023 möchten wir Ihnen Anregungen und Hilfestellungen zur Unterstützung Ihrer Betreuten bei der Entscheidungsfindung geben und mit Ihnen unsere Erfahrungen teilen.

Wir laden Sie herzlich ein mit uns ins Gespräch zu gehen.

Um Voranmeldung bis zum 25.09.2023 wird gebeten telefonisch unter 03301 – 689 69 20 / 689 69 23 oder per Email betreuung@msvev.de.

 

 

 

13.09.2023 | Vortrag Rechtliche Betreuung | Was ist Rechtliche Betreuung? öffnenschließen

Ort: Märkischer Sozialverein e.V., Liebigstraße 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 17.00 – 19.00 Uhr

Es ist eine Einführungsveranstaltung für alle interessierten Personen, die u. a. die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers kennenlernen wollen. Insbesondere sind BetreuerInnen angesprochen, die ehrenamtlich für ihre Familienangehörigen oder auch für eine fremde Person die rechtliche Vertretung übernommen haben. Wer überlegt, selbst eine Betreuung im Ehrenamt führen zu wollen, ist ebenso zum Vortrag herzlich eingeladen.

Um eine Voranmeldung unter der Telefonnummer 03301 689 69 20 oder 689 69 21 oder per Email betreuung@msvev.de wird bis zum 12.09.2023 gebeten.

28.06.2023 | Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen | Informationen zur Vereinbarung über Begleitung und Unterstützung zwischen ehrenamtlichen Betreuern und dem Betreuungsverein nach § 15 BtOG öffnenschließen

Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

In unserer nächsten Schulungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen am 28.06.2023 informieren wir Sie über die Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung gemäß § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

Gemäß dem Wortlaut des § 15 Absatz 1 Satz 4 BtOG hat ein anerkannter Betreuungsverein eine Vereinbarung mit ehrenamtlichen Betreuern zu schließen und diese bei der Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Aufgaben zu beraten und unterstützen.

Was kann der Zweck und Inhalt einer solchen Vereinbarung sein? Wer muss, kann oder soll eine solche Vereinbarung abschließen? Kommt der Märkische Sozialverein e.V. für Sie persönlich als möglicher Vertragspartner in Frage? Oder bleibt für Sie alles wie es ist?

Wir laden Sie herzlich ein mit uns ins Gespräch zu gehen.

Um eine Voranmeldung wird bis zum 27.06.2023 gebeten, telefonisch unter 03301 – 689 69 20 oder per Email betreuung@msvev.de.