Hilfen zur Erziehung (HzE)

Kinderhausverbund Malz / Kinderhäuser, Einzelfallhilfe in KiTa oder Schule (Schulbegleitung)
Hilfen zur Erziehung (HzE)

Seit 20 Jahren engagiert sich der Märkische Sozialverein e.V. als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe in den Hilfen zur Erziehung (HzE) im Landkreis Oberhavel.

Kinder, Jugendliche und ihre Familien erhalten Unterstützung, um Probleme zu lösen und Lebenswege zu gestalten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern.

Sind Hilfen zur Erziehung (HzE) notwendig, entscheidet das Jugendamt, ob sie ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden.

Erst dann beauftragt das Jugendamt einen „Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe“ wie uns. Die Eltern haben hier entscheidenden Anteil bei der Entscheidung; für sie besteht ein Wunsch- und Wahlrecht, welcher Freie Träger beauftragt wird.

Untergeordnete Fachbereiche

Kinder und Jugendarbeit

Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.

Kontakt
Kinderhäuser (stationär)
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