Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung beschäftigt sich in erster Linie mit Ihrer persönlichen und finanziellen Situation. Diese wird zunächst in einem Erstgespräch erörtert. Sodann wird anhand von Ihren Unterlagen und mithilfe von Schufa und anderen Auskunfteien eine Gläubigerliste erstellt. Diese sollte immer vollständig sein, um passgenaue Lösungen für Sie zu finden. Ziel soll sein, über kurz oder lang Ihre Überschuldungssituation in den Griff zu bekommen bzw. vollständig zu beseitigen. Das kann nur Hand in Hand mit einer wirtschaftlichen Haushaltsführung passieren. Daher wird auch diese intensiv betrachtet. Es gibt verschiedene Ansätze auf Ihre persönliche finanzielle Situation zu reagieren. Manchmal reicht eine Stundungsvereinbarung mit den Gläubigern, wenn absehbar ist, dass sich Ihre finanzielle Situation alsbald entspannt. Des Weiteren sind Ratenzahlungen sowie Vergleiche mit den Gläubigern geeignete Instrumente Ihre Überschuldungssituation in geregelte Bahnen zu lenken.
Leitsätze der Schuldnerberatung:
- Wegen Schulden kommt man nicht ins Gefängnis!
- Lassen Sie es nie zu Miet-, Strom- und Gasschulden kommen. Es drohen Obdachlosigkeit und Versorgungssperren!
- Öffnen Sie Gläubigerbriefe!
- Legen Sie gegen einen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein, sollte die Forderung tatsächlich unberechtigt sein. Ansonsten droht ein auf 30 Jahre vollstreckbarer Titel!
- Schützen Sie Ihr Konto vor Pfändungen durch Eröffnung eines P-Kontos!
- Keine Überziehung des P-Kontos!
Insolvenzberatung
Die Schuldenberatung kann ergeben, dass aufgrund der Höhe der Schulden in Relation zum Einkommen, o.g. Instrumente nicht ausreichen, die Überschuldungssituation des Klienten zu beseitigen. Dann stellt sich die Frage, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren ein geeigneter Ausweg ist. Auf diesem Wege könnte innerhalb von 3 Jahren eine „Entschuldung“ erreicht werden. Da im Mittelpunkt des Insolvenzverfahrens die Verwertung des Vermögens des Schuldners steht, geht es in der Insolvenzberatung in erster Linie um die Abklärung der Vermögenssituation des Klienten. Anhand derer entscheidet sich, ob ein Insolvenzverfahren ratsam ist bzw. mit welchen Zielen ein Insolvenzverfahren angegangen werden soll. Des Weiteren ist entscheidend, welchen Zeitpunkt man für die Insolvenz wählt. Dabei sind insbesondere Unterhaltsverpflichtungen zu beachten. Auch der Umstand, dass eine Insolvenz eine 11jährige Sperrfrist nach sich zieht, ist bei den Erwägungen mit zu berücksichtigen. Daher ist es ratsam einen Insolvenzantrag erst zu stellen, wenn alle notwendigen vertraglichen Verpflichtungen sowie eventuelle Unterhaltsverpflichtungen über das Einkommen abgesichert sind. Wenn dann nach Abschluss der Beratungen Klient und Berater gemeinsam zu dem Schluss kommen, dass das Insolvenzverfahren in dem Moment das am geeignetste Mittel ist, die Überschuldungssituation des Klienten aufzulösen, schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für ein solches. Voraussetzung ist das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches. In einem solchen außergerichtlichen Einigungsversuch wird in einem sogenannten Schuldenbereinigungsplan das pfändbare Einkommen des Schuldners angeboten. Sollten die Gläubiger diesen Plan ablehnen, steht der Weg für ein Insolvenzverfahren offen. Abschließend helfen wir dem Klienten bei der Antragstellung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Bei Bedarf begleiten wir den Klienten auch durch das gesamte Insolvenzverfahren.
Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die finanzielle Situation so geregelt ist, dass zukünftig keine Schulden mehr gemacht werden.
Leitsätze der Insolvenzberatung:
- Klären Sie, bei wem Sie Unterhaltsschulden haben.
- Genossenschaftsanteile von über 2.000 € können bei Insolvenz zum Verlust der Wohnung führen.
- Eine Verbraucherinsolvenz zieht eine 11-jährige Sperrfrist nach sich.
- Vermögensgegenstände (wie Auto) können gepfändet werden.
- Bei Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten sowie Falschangaben gegenüber dem Insolvenzverwalter droht die Versagung der Restschuldbefreiung.
P-Konto Bescheinigungen
Im Falle einer Kontopfändung kann bei uns der Grundfreibetrag in Höhe von 1.252,64 € erhöht werden, wenn Unterhaltsleistungen, Kindergeld oder einmalige Sozialleistungen (§ 850k Abs.2 Nr.2 ZPO) nachgewiesen werden können.
Prävention
Wir bieten Trägern oder Schulen passgenaue Präventionsveranstaltungen rund um das Thema Schuldnerberatung an. Aufbau und Ablauf der Veranstaltung erfolgt nach Absprache. Im Abstand von 2 Monaten finden Insolvenzinformationsveranstaltungen bei uns im Hause für die breite Öffentlichkeit statt.