„Wie kann ich am Leben selbstbestimmt teilhaben?“
„Was heißt Teilhabe-Plan?“
„Woher bekomme ich eine Assistenz?“
„Wer kann mich unabhängig beraten?“
Der Märkische Sozialverein e.V. bietet eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) in seinem Projekt „Wie ich leben will…“ an, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen, Angehörige und Interessierte aktiv unterstützt, selbstbestimmt Teilhabe umzusetzen.
Es geht darum, eigene Vorstellungen über Teilhabe passend zum Alltag zu entwickeln.
„Wie gelingt es ein selbstbestimmtes Leben mit einer Behinderung zu führen?“
„Welches Leben möchte ich persönlich führen?“
„Und wer hilft mir dabei?“
Unser Projekt bietet Beratung im
Die Beratung ist ganzheitlich angelegt, d.h. sie geschieht:
Spätsprechzeiten und Hausbesuche nach Vereinbarung.
Menschen, die mit einer (drohenden) Behinderung leben – so ist das Ziel unseres Projekts „Wie ich leben will…“ – sollen bestärkt werden, ihre Lebensplanung nach eigenen Vorstellungen in die Hand zu nehmen. Damit übernehmen sie Verantwortung für sich!
Wir unterstützen Ratsuchende darin, persönliche Wünsche zu formulieren und konkrete Vorstellungen zu entwickeln, „Wie ich leben will…“. Das Projekt möchte den Weg in ein selbstbestimmteres Leben weisen und setzt die in § 32 Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgegebenen Ziele um.
Die EUTB informiert Ratsuchende über
Interessante Links – Hier können sich Ratsuchende unabhängig online (vor-)informieren.
Erklärvideo – Der Grad der Behinderung (GdB)
https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/feststellungsverfahren/erklaervideo-gdb
UN-BRK, Art. 19, Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft
Übereinkommen der vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)
Die Bundesrepublik Deutschland setzt die Vorgaben der UN-BRK um, indem es Menschen mit Behinderung in § 32 des BTHG eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB“ eröffnet.