ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABE-BERATUNG (EUTB)

Für ein selbstbestimmtes Leben.
ERGÄNZENDE UNABHÄNGIGE TEILHABE-BERATUNG  (EUTB)

Problem – Der Alltag stellt Menschen mit einer (drohenden) Behinderung oft vor Fragen und Unsicherheiten

„Wie kann ich am Leben selbstbestimmt teilhaben?“

„Was heißt Teilhabe-Plan?“

„Woher bekomme ich eine Assistenz?“

„Wer kann mich unabhängig beraten?“

Lösung – Eigene Vorstellungen für ein selbstbestimmtes Leben und Arbeiten entwickeln und wissen, welche Hilfen es gibt.

Der Märkische Sozialverein e.V. bietet eine ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) in seinem Projekt „Wie ich leben will…“ an, die Menschen mit (drohenden) Behinderungen, Angehörige und Interessierte aktiv unterstützt, selbstbestimmt Teilhabe umzusetzen.

Es geht darum, eigene Vorstellungen über Teilhabe passend zum Alltag zu entwickeln.

„Wie gelingt es ein selbstbestimmtes Leben mit einer Behinderung zu führen?“

„Welches Leben möchte ich persönlich führen?“

„Und wer hilft mir dabei?“

Unser Projekt bietet Beratung im

  • persönlichen Gespräch („face-to-face“)
  • Telefonat
  • digitalen Kontakt (schreiben Sie uns eine Email).

Wie? – Sie können sich in der EUTB beraten lassen.

Die Beratung ist ganzheitlich angelegt, d.h. sie geschieht:

  • auf Augenhöhe („Sie entscheiden!)
  • unabhängig (von Trägern, die die Leistungen bezahlen oder erbringen)
  • ergänzend (zu anderen Beratungsstellen).
Kontakt
Nähere Informationen für Betroffene, Angehörige und Interessierte erhalten Sie unter:
Anschrift:
Märkischer Sozialverein e.V.
Liebigstraße 4
16515 Oranienburg

 

Telefon:
Fax:
0 33 01. 6 89 69 56
E-Mail:
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten | Sprechzeiten
Di.
13.00 – 17.00 Uhr
Do.
07.30 – 12.00 Uhr

Spätsprechzeiten und Hausbesuche nach Vereinbarung.

Kontakt

Ihr Vorteil: Rechte und Verfahrenswege kennen.

Menschen, die mit einer (drohenden) Behinderung leben – so ist das Ziel unseres Projekts „Wie ich leben will…“ – sollen bestärkt werden, ihre Lebensplanung nach eigenen Vorstellungen in die Hand zu nehmen. Damit übernehmen sie Verantwortung für sich!

Wir unterstützen Ratsuchende darin, persönliche Wünsche zu formulieren und konkrete Vorstellungen zu entwickeln, „Wie ich leben will…“. Das Projekt möchte den Weg in ein selbstbestimmteres Leben weisen und setzt die in § 32 Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgegebenen Ziele um.

Die EUTB informiert Ratsuchende über

  • ihre Rechte und Pflichten
  • ihnen zustehende Leistungen zur Teilhabe und
  • über offizielle Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe (wenn Sie einen Antrag auf Finanzierung Ihrer rechtlichen Ansprüche stellen müssen).

Interessante Links – Hier können sich Ratsuchende unabhängig online (vor-)informieren.

Erklärvideo – Der Grad der Behinderung (GdB)
https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/feststellungsverfahren/erklaervideo-gdb

Rechtsgrundlagen / zur vertiefenden Information

UN-BRK, Art. 19, Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gesellschaft

Übereinkommen der vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Stärkung von Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)

Die Bundesrepublik Deutschland setzt die Vorgaben der UN-BRK um, indem es Menschen mit Behinderung in § 32 des BTHG eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung – EUTB“ eröffnet.

Öffnungszeiten | Sprechzeiten