Kinderhäuser

„Sie erreichen uns telefonisch unter 03301 / 689 69 65“
Kinderhäuser

In unserem Fachbereich begleiten wir Kinder oder Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren in familiennahen Wohngruppen. In diesen Wohngruppen werden bis zu 8 Kinder und Jugendliche rund um die Uhr betreut.

Unsere Hilfe und Unterstützung bieten wir ausschließlich in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern an (alle Bundesländer). Mit persönlichen Engagement und professioneller Begleitung wollen wir ein Fundament legen, dass die uns anvertrauten Kinder in ein eigenständiges Leben entlassen werden können.

Kinderhaus 1 in Oranienburg Malz
Kinderhaus 2 in Oranienburg Malz
Kinderhaus 3 in Oranienburg Friedensthal
Kinder und Jugendarbeit

Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.

Kontakt
Kinderhäuser (stationär)

Wir begleiten Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Entwicklungsschritten und unterstützen sie, ihre Begabungen zu entfalten. Dies soll für die Kinder eine stabile Ausgangsbasis trotz belastender Lebensumstände für das weitere Leben schaffen.

Unsere pädagogische Arbeit ist familiennah ausgerichtet, sie orientiert sich an allgemein gelebter Normalität. Die Struktur der Wohngruppen ist langfristig angelegt. Den Bewohnern wird in einer geordneten Atmosphäre Sicherheit und Halt gegeben. So haben sie die Möglichkeit, ein positives Lebensgefühl zu entwickeln.

Ein kleiner gemischter Gruppenverband von acht Bewohnern bietet einen individuellen Rahmen mit klaren Strukturen für eine intensive Betreuung. Gemeinschaftliches Tun prägt den Alltag unseres erzieherischen Handelns in der Wohngruppe. Durch die Altersstruktur erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Hilfe, die ihrer individuellen Entwicklung angepasst ist.

Wir ermöglichen eine an die Bedürfnisse angepasste, intensive und emotionale Unterstützung der Kinder und Jugendlichen. Die Wohngruppe eignet sich besonders zur Aufnahme von Geschwistern, sowie von Kindern und Jugendlichen bei denen sich eine Unterbringung in größeren Gruppen nachteilig auswirken könnte. Die biografische Basis kann innerhalb der Kleingruppe effizienter aufgearbeitet werden. Eine intensive Beziehungsarbeit durch die Struktur der Wohngruppe bildet die Grundlage primärer Sozialisation.

Die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird besonders durch eine Verbindung von Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung gefördert. Hier erlernen die Kinder lebenspraktische Kompetenzen wie Wäsche waschen, Kochen, Backen, Einkaufen, mit Haushaltsgeld umgehen. Dadurch, dass sie in einen gemeinsamen Alltag erleben, werden soziale Kompetenzen gestärkt. Sie lernen mit Konflikten sowie mit großen und kleinen Problemen umzugehen. Sie erfahren, angenommen zu sein (wie sie sind) und dass sie sich auf ihre Bezugspersonen verlassen können.

Zielgruppe

Bei uns leben Kinder und Jugendliche, die aufgrund biografisch belastender Faktoren und Erlebnisse Schwierigkeiten zu akzeptieren haben und insbesondere Entwicklungs- und Bindungsstörungen aufweisen. Diese äußern sich unter anderem in Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten. Das führt dazu, dass sie vorübergehend oder dauerhaft intensive pädagogische Begleitung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen, um die Ereignisse im Zusammenhang mit der Herkunftsfamilie zu verarbeiten.

Einzugsgebiet

Wie im § 6 SGB VIII geregelt, werden Leistungen für junge Menschen, Mütter, Väter und Personensorgeberechtigten von Kindern gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Das Einzugsgebiet ist demzufolge bundesweit.

Aufnahmekriterien

Die Maßnahme ist geeignet, wenn

  • die Notwendigkeit zur vollstationären Unterbringung nach §§ 27, 34 und / oder 35a SGB VIII gegeben ist,
  • Klienten und Herkunftssysteme sich auf eine Verbindung von Alltagserleben und pädagogischen und systemischen Elementen einlassen,
  • die familienanaloge Lebensform auf Dauer angelegt ist,
  • Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungs- und Beziehungsstörungen vorliegen,
  • schwerwiegende Familienkonflikte und Krisen bestehen,
  • im Einzelfall Kinder und Jugendliche bei denen eine wesentliche geistige Behinderung laut § 52 und § 53 SGB XII vorliegt.

Ausschlusskriterien für eine Aufnahme sind:

  • Ablehnung der Hilfe und
  • Gesinnungen, die dem Ziel der Hilfeform entgegen wirken.