Einzelfallhilfen des MSV e.V. ermöglichen Kindern und Jugendliche im gesamten Landkreis Oberhavel ihr Recht auf Bildung und Teilhabe in KiTa, Schule und Sozialraum wahrzunehmen.
Unsere Einzelfallhilfen sind „Leistungen zur Teilhabe an Bildung“ (§112) sowie „Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ (§113); beides gemäß dem Sozialgesetzbuch „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, kurz: SGB IX. In Einzelfällen leisten wir auch Einzelfallhilfen nach §35a SGB VIII als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit oder mit drohender seelischer Verhinderung.
Mit dem SGB IX endet für Menschen mit Behinderung das Jahrzehnte andauernde Verwiesensein auf Sozialhilfe: Teilhabe und Selbstbestimmung sind zentrale Begriffe des SGB IX; an ihnen richten sich Hilfepläne und Einzelfallhilfen aus.
Teilhabe und Selbstbestimmung sichern Inklusion. Der Märkische Sozialverein e.V. entwickelt gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept der Begleitung, um die erfolgreiche Teilhabe von Kinder an Bildung und sozialen Lernen zu gewährleisten. Die Kernbereiche von Bildung (Lehrplanung) und Erziehung (Didaktik) obliegen den jeweiligen Institutionen. Wir sind ganz für die Kinder da.
Hier einige interessante Links, über die wir zZ diskutieren:
Zu Autismus-Spektrum-Störungen:
- Autismus_Info_160907 vereinfacht
- Autismus Deutschland eV, Leitlinien zur inklusiven Beschulung
- Warum gibt es immer mehr Autismus-Diagnosen_230223 Neue Studie aus den USA_tagesschau.de
Zur Persönlichen Zukunftsplanung und Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung: 
Wie es Marie Zilske trotz Down-Syndrom in den ersten Arbeitsmarkt schaffte: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1123183.html am 221204 um 07:17 Uhr. Zum selben Thema berichtet auch die Süddeutsche Zeitung Nr.279 in ihrer Wochenendausgabe vom 3./4. Dezember 2022 mit dem Titel „Wir sind hier“ (S.34/35). Wir sind hier. Artikel aus der Süddeutschen Zeitung, Wochenende 04.12.2022
https://www.zdf.de/dokumentation/terra-xplore/weisst-du-was-ich-fuehle-100.html
Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.
Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.
Einzelfallhelfer des Märkischen Sozialverein e.V. unterstützen Kinder und Jugendliche in KiTa, Schule und Sozialraum, wenn Erscheinungsweisen den Bildungsauftrag erschweren wie
- Autismus-Störungs-Spektrum (ASS)
- geistige Behinderung
- körperliche Beeinträchtigungen und/oder pflegerische Bedarfe
- Diabetes-mellitus (Typ 1)
- Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyper)-Syndrom AD(H)S
- Fetale-Alkohol-Spektrum-Störung FASD
- Problemverhalten etc.
Unsere Assistenzleistungen beinhalten…
- in KiTa, Schule oder Sozialraum begleiten
- mit Lehrern, Erziehern und Eltern zusammenarbeiten
- an Teambesprechungen teilnehmen
- Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich dokumentieren
- Berichte an Fachbereichsleitung geben
- an internen und externen Qualifizierungen teilnehmen.
Die Einzelfallhilfe und Schulbegleitung wird vom Märkischen Sozialverein e.V. als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt.
Die Leistungen werden i.d.R. über das Jugendamt oder das Amt für Soziales und Integration bewilligt und finanziert.