Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer*innen, Bevollmächtigte und Interessierte

Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg

Uhrzeit: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Eine Umfrage des forsa Meinungsforschungsinstituts ergab, dass 2/3 der Befragten davon ausgingen, dass nahe Angehörige im Bedarfsfall automatisch zur Vertretung berechtigt sind. Aber so einfach ist das nicht!

Mit Inkrafttreten des neuen Betreuungsrechts hat der Gesetzgeber zum 01.01.2023 auch ein Ehegattennotvertretungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Gern möchte ich Sie in unserer kommenden Schulungsveranstaltung über die Voraussetzungen zur Anwendung dieser Vorschrift und deren Inhalt informieren.
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist nicht unmittelbar für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer*in oder Bevollmächtigte von Interesse, doch möchte ich Ihnen die Abgrenzungen zur rechtlichen Betreuung oder Bevollmächtigung zur Regelung der Interessenvertretung im Notfall gern vorstellen und mit Ihnen diskutieren.

Zur Informationsveranstaltung sind Sie wie immer herzlich eingeladen.
Auf Wunsch erhalten Sie zu dieser Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.

Es wird um eine Voranmeldung bis zum 08. April 2024 gebeten unter der Telefonnummer 03301 – 689 69 20 oder per Email betreuung@msvev.de.