Veranstaltungsort: Liebigstr. 4, 16515 Oranienburg
Uhrzeit: 16:00 – 18:00 Uhr
Die Schulungsveranstaltung spricht ehrenamtliche Betreuer*innen und Vorsorge-Bevollmächtigte gleichermaßen an.
Das neue Betreuungsrecht beschäftigt sich im § 1827 Bürgerliches Gesetzbuch mit der Patientenverfügung, den Behandlungswünschen und dem mutmaßichen Willen der zu betreuenden Person. Was ist der mutmaßliche Wille und wie kann er ermittelt werden? Können Kinder stellvertretend für die Eltern eine Patientenverfügung aufsetzen? Wie wird eine Patientenverfügung umgesetzt? Benötigen ehrenamtliche Betreuer*innen und bevollmächtigte Personen an dieser Stelle in ihrem Handeln die Genehmigung vom Betreuungsgericht?
Diese und weitere Fragen wird Ihnen die Referentin der Vortrages, Frau Rechtsanwältin Vandrey, gerne beantworten.
Auf Wunsch erhalten Sie zu dieser Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
Zur Frage- und Informationsstunde sind Sie herzlich eingeladen.
Es wird um eine Voranmeldung bis zum 07.11.2023 gebeten unter der Telefonnummer 03301 – 689 69 20 oder per Email betreuung@msvev.de